Unserer Schule stehen jetzt Leihgeräte für den Distanzunterricht zur Verfügung. Folgende (schulinterne) Voraussetzungen müssen für die Vergabe erfüllt werden:

  1. Die Präsenzpflicht an unserer Schule ist aufgehoben.
  2. Die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer hat dem IT-Verantwortlichen angezeigt, dass für den Distanzunterricht der jeweiligen Klasse ein digitales Endgerät notwendig ist, weil z.B. Videokonferenzen durchgeführt werden, Aufgaben und Lernvideos auf digitalen Plattformen hinterlegt werden, o.ä.
  3. Der Familie für den Distanzunterricht nicht ausreichend digitale Endgeräte zur Verfügung stehen.

Anfragen zu den Endgeräten richten Sie bitte schriftlich über die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer.