Unserer Schule stehen jetzt Leihgeräte für den Distanzunterricht zur Verfügung. Folgende (schulinterne) Voraussetzungen müssen für die Vergabe erfüllt werden:
- Die Präsenzpflicht an unserer Schule ist aufgehoben.
- Die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer hat dem IT-Verantwortlichen angezeigt, dass für den Distanzunterricht der jeweiligen Klasse ein digitales Endgerät notwendig ist, weil z.B. Videokonferenzen durchgeführt werden, Aufgaben und Lernvideos auf digitalen Plattformen hinterlegt werden, o.ä.
- Der Familie für den Distanzunterricht nicht ausreichend digitale Endgeräte zur Verfügung stehen.
Anfragen zu den Endgeräten richten Sie bitte schriftlich über die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer.